Altbauten haben oft einen besonderen Charme und sind bei Käufern beliebt. Insbesondere in Häusern, die nach dem 2. Weltkrieg errichtet wurden, sind oft Materialien verbaut, deren Wirkung damals noch nicht bekannt war. Beispiele dafür sind asbesthaltige Bodenbeläge wie Cushion Vinyl oder Floor-Flexplatten, aber auch Holzschutzmittel, Formaldehyd ausgasende Baustoffe sowie krebserregende Parkettkleber, die mit Teerklebern, sogenannten polycyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs), belastet sein können.
Noch Jahrzehnte nach ihrer Anwendung rufen manche dieser Stoffe gesundheitliche Beeinträchtigungen hervor, die von unspezifischem Unwohlsein über Allergien bis zur Krebsgefahr reichen.
Vor allem Asbest war wegen seiner herausragenden Produkteigenschaften sehr beliebt. So durfte beispielsweise Asbestzement (fest gebundenes Asbest) bis 1993 verwendet werden.
Seit dem 31. Oktober 1993 ist die Asbestherstellung und -verwendung in Deutschland verboten (EU-weit seit 2005). Der Kauf eines Gebäudes mit Baujahr bis 1993 ist daher mit Vorsicht zu genießen, da in und an älteren Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden mit dem Vorhandensein asbesthaltiger Bauprodukte gerechnet werden muss.
Bei Gebäuden mit Baubeginn nach dem 31. Oktober 1993 kann im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass keine Asbestprodukte verbaut wurde, und es ist daher keine weitere Asbesterkundung in der Immobilie notwendig.
Da in Altbauten nach Jahrzehnten noch immer asbesthaltige Baumaterialien und andere gesundheitlich bedenkliche Schadstoffe vorzufinden sind, empfehlen wir eine Schadstoffuntersuchung vornehmen zu lassen. Dies gilt besonders bei Gebäuden die vor 1993 errichtet wurden.
Die Untersuchung und Feststellung asbesthaltiger Bauprodukte in baulichen Anlagen ist eine zwingende Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Pflichten eines Grundstückseigentümers bzw. seines Verfügungsberechtigten.
Um böse Überraschungen auszuschließen, sollte eine Schadstoffuntersuchung vor Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen beauftragt und durchgeführt werden. Unabhängig davon ist der Bauherr vor Gebäudeabbruch verpflichtet das Gebäude auf Schadstoffe untersuchen zu lassen.
Es liegt in der Verantwortung des Bauherrn, durch Schadstoffe verursachte Gefährdungen und Belästigungen sowohl von den Nutzern und Nachbarn als auch von den am Bau Beteiligten fernzuhalten. Die Einhaltung dieser Anforderungen kann nur mittels einer Schadstofferkundung sichergestellt werden. Die Untersuchungsergebnisse sind in einem Schadstoffkataster zu dokumentieren.
Gern unterbreiten wir Ihnen hierzu ein Angebot!
Bis weit in die 80er Jahre wurde Asbest in Dämm- und Füllstoffen verwendet, die noch heute in vielen Altbauten zu finden sind. In unterschiedlichen Formen (fest oder schwach gebunden) kann Asbest in verschiedenen Bauteilen eines Gebäudes vorkommen. Aufgrund seiner Eigenschaften wurde Asbest daher für eine Vielzahl von Produkten verwandt: Asbestpappen unter Fensterbänken (schwach gebundenes Asbest), eine Außenfassade mit Attika aus asbesthaltigen Hartfaserplatten oder auch Abwasserrohre aus Asbestzement sind nur 3 von ca. 3.000 Verwendungsmöglichkeiten.
Achtung! Asbestfasern sind in nahezu beliebig kleine Partikel spaltbar. Sie können nicht von Haushaltsstaubsaugern entfernt werden, da sich die Partikel bei Durchgang durch den Filter in noch kleinere Partikel aufspalten und so das Risiko einer größer werdenden Kontamination der Raumluft erhöhen.
Unabhängig einer Sanierungsempfehlung sind nach der Asbestrichtlinie bei Überschreitung einer Raumluftkonzentration mit mehr als 1.000 Asbestfasern/m³ Raumluft (oberer Poissonwert) Sanierungsmaßnahmen zu treffen.
Wie schnell dieser Grenzwert überschritten wird zeigt beispielhaft die folgende Erfahrung:
Ein Schlag mit dem Hammer auf ein Asbestzementrohr können bei Zubruchgehen des Rohres bis zu 8.000 Asbestfasern/m³ freisetzen.
Schadstoffe in Innenräumen und an baulichen und technischen Anlagen sind ein hochsensibles Thema. Stoffe wie Asbest, KMF, PCB, PAK, PCP, Lindan, DDT etc. wurden in der Vergangenheit wegen ihrer besonderen Eigenschaften in vielfältiger Verwendung Bestandteil von Baustoffen und Bauteilen im Hoch-, Tief- und Anlagenbau. Später erst wurde bekannt, dass diese Baustoffe aber auch Gefahren für Mensch und Umwelt mit sich bringen.
Raumluft-Grenzwerte existieren für Schadstoffe wie PCB, PCP, γ-HCH (Lindan) sowie für das krebserregende Benzo-a-pyren, die Leitsubstanz polyaromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK’s). Hingegen gibt es für Formaldehyd und Lösemitteldämpfe, im Bereich von Innenräumen, aktuell nur Empfehlungen durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Umweltbundesamt (UBA).
Für Formaldehyd gilt seit 1977 ein Richtwert von 120 µg/m³ in der Raumluft. Diese Empfehlung gilt auch für Innenräume wie z. B. für Büros. Typische Hintergrundkonzentrationen in Innenräumen liegen zwischen 12 und 36 µg Formaldehyd/m³ Raumluft.
Chemikalien, die zu einer Gesundheitsbelastung in Häusern, Wohnungen und in öffentlichen Einrichtungen wie z.B. in Kindergärten und Schulen führen, können aus Mobilar, Fußböden, Polstergarnituren und aus Textilien ausgasen. Ebenso können Baumaterialien wie Spanplatten, zu Dämmzwecken eingesetzte Ortschäume, Lacke, Lasuren, Klebstoffe sowie Putz- und Reinigungsmittel gesundheitsschädliche und Allergie auslösende Chemikalien enthalten.